Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1-5 haben in der häuslichen Pflege einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Er ist zweckgebunden einzusetzen für Leistungen, die der Entlastung pflegender Angehöriger dienen. Der Betrag kann außerdem zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen verwendet werden.
Wenn eine schwere Erkrankung oder die akute Verschlimmerung einer Erkrankung mit einem vorübergehenden Unterstützungbedarf besteht, gibt es die Möglichkeit der Unterstützung im Haushalt und/oder bei der Körperpflege. Dies gilt z.B. für Menschen, die aus dem Krankenhaus kommen und vorübergehend mobilitätseingeschränkt sind.
Aufgrund der körperlichen Einschränkungen, die manchmal mit einer Pflegebedürftigkeit einhergehen, kann es notwendig werden, dass die eigene Wohnung umgebaut werden muss. Auch hierbei können Sie einen Zuschuss zu den entstehenden Kosten durch die Pflegeversicherung erhalten, zum Beispiel für den Einbau eines Treppenliftes oder für den rollstuhlgerechten Umbau des Badezimmers.
Die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung unterstützt Menschen mit einem besonders aufwändigen Versorgungsbedarf, die eine nicht heilbare, weit fortgeschrittene Erkrankung mit einer begrenzten Lebenserwartung haben.
Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bezahlt, wenn sie die Pflege erleichtern oder die Beschwerden des Erkrankten lindern. Dies können technische Hilfsmittel, wie zum Beispiel ein Pflegebett, sein oder zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Pflegehilfsmittel werden unabhängig vom Pflegegrad bezahlt.
Die Pflege eines Erkrankten zu Hause wird durch die Krankenkassen im Rahmen der "häuslichen Krankenpflege" unterstützt. Diese Leistung wird ausschließlich als Sachleistung gezahlz. Die Krankenkasse rechnet die Pflegeleistung also direkt mit einem Pflegedienst ab. Die häusliche Krankenpflege wird verordnet, wenn dadurch die Sicherung der ärztlichen Therapie gewährleistet werden kann.
Es ist manchmal möglich, eine Verordnung für eine Pflege zu Hause zu erhalten, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann oder wenn der pflegebedürftige Mensch zwar ins Krankenhaus müsste, ihm dies aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zuzumuten ist
Die häusliche Krankenpflege kann durch Ihren Pflegedienst erbracht werden. Wenn Sie mit Ihrem pflegenden Angehörigen in einem Haushalt wohnen, wird zunächst geprüft, ob dieser die Leistung ggf. nach vorheriger Anleitung selbst erbringen kann. Eine Verordnung wird vom Arzt erstellt und durch den Medizinischen Dienst geprüft.
Der Leistungskatalog häuslicher Krankenpflege ist eine Vereinbarung zwischen Organisationen, Trägern und Firmen, die Pflege im Rahmen häuslicher Krankenpflege anbieten, und den Krankenkassen. Er konkretisiert und bildet die Grundlage für die Abrechnung von Pflegeleistungen.
Zur Unterstützung der häuslichen Krankenpflege übernimmt die Krankenkasse auch Kosten für Heil- und Hilfsmittel. Diese müssen durch einen Arzt verordnet werden. Besteht ein erhöhter Bedarf an Heilmitteln - eine sogenannte Verordnung außerhalb des Regelfalls - wird dieses wiederum bei der Pflegebegutachtung durch einen Gutachter festgestellt.
Personen, die nach der Begutachtung den Pflegegrad 1 erhalten, haben nicht auf alle Leistungen der Pflegeversicherung Anspruch. Dies betrifft zumeist Menschen mit geringen körperlichen Einschränkungen.
Wenn Sie als pflegender Angehöriger krank sind oder im Urlaub, können Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Dies ermöglicht Ihnen, den pflegebedürftigen Menschen für bis zu 4 Wochen pro Jahr während Ihrer Abwesenheit von einer qualifizierten Person oder einem ambulanten Pflegedienst im eigenen Haushalt oder in einem Pflegeheim betreuen zu lassen.
Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zur ambulanten Pflege oder zum Pflegegeld in Anspruch genommen werden. In einer Tagespflegeeinrichtung können Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen für einige Stunden betreuen lassen. Für Menschen, die besonders in der Nacht Unterstützung oder Beaufsichtigung benötigen, gibt es Einrichtungen mit Nachtpflege.
Je nach Art der Erkrankung und den damit verbundenen Einschränkungen des täglichen Lebens, haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, indem Sie sich einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen. Voraussetzungen für die Ausstellung ist die Feststellung des Grades der Behinderung.
Natürlich ist es jederzeit möglich, zusätzliche Leistungen mit einem Pflegedienst zu vereinbaren oder zusätzliche Behandlungen außerhalb einer ärztlichen Verordnung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie diese für sinnvoll halten.
Seit 1. Januar 2017 haben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung verändert. Menschen mit körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen, die voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern, erhalten Unterstützung durch die Pflegeversicherung.
Die Pflege eines Erkrankten zu Hause wird durch die Krankenkassen im Rahmen der "häuslichen Krankenpflege" unterstützt. Sie erhalten diese Leistungen ausschließlich als Sachleistung.
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich danach, bei welchen Aktivitäten zur Organisation des Alltags ein Unterstützungbedarf durch andere Personen besteht. Überprüft wird dabei der Grad der Selbstständigkeit. Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird in fünf Pflegegraden unterschieden.
Für den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist es besonders wichtig, ihn so frühzeitig wie möglich zu stellen, denn Sie erhalten die Zuschüsse erst ab dem Datum der Antragstellung. Die rückwirkende Bewilligung von Pflegegeld ist ausgeschlossen.
Der Niedersächsische Leistungskomplexkatalog für ambulante Pflegeleistungen ist ein Vergütungssystem, das nach dem Sozialgesetzbuch (SGBXI) entwickelt wurde. Er fasst Pflegeleistungen in verschiedenen Gruppen zusammen und soll dazu beitragen, dass die Kosten für die Pflege transparent und handhabbar sind. Alle Pflegedienste in Niedersachsen arbeiten nach diesem Katalog und sind an ihn gebunden.
Kurzzeitpflege können Sie in Anspruch nehmen, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist. Pflegebedürftige Menschen können dann für maximal 4 Wochen im Jahr in ein Pflegeheim mit Kurzzeitpflegeplätzen aufgenommen werden, bis Sie die Pflege zu Hause organisiert haben.
Pflegeleistungen nach Pflegegraden - Pflegehilfsmittel - Wohnungsanpassung - Kurse häusliche Pflege und Anleitung im häuslichen Umfeld
Alle Leistungen der Krankenkasse zur häuslichen Krankenpflege müssen vor ihrer Inanspruchnahme durch einen Arzt verordnet werden und zur Genehmigung spätestens am 3. Tag nach der Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme von Pflegekosten durch die Sozialhilfe in Form von "Hilfe zur Pflege" ist, dass die Bedürftigkeit nach Sozialhilfemaßstäben vorliegt. In welcher Höhe Sie Hilfe zur Pflege erhalten, ist einkommensabhängig.
Die körperlich Beweglichkeit, der Gleichgewichtssinn und das Einschätzungsvermögen für Entfernungen lassen mit zunehmendem Alter naturgemäß nach. Auch einseitige Beweglichkeitsstörungen, zum Beispiel durch einen Schlaganfall, können es schwierig machen, sich sicher fortzubewegen. Rollatoren und Gehilfen verhindern Stürze und geben dem Betroffenen Sicherheit.
Bei vielen älteren Menschen ist der Hunger nicht mehr so groß. Leicht kann es deshalb zu Mangelerscheinungen kommen, wenn nicht auf die Ausgewogenheit der Mahlzeiten geachtet wird
Das Betreuungsrecht regelt die Rechtsfürsorge zum Wohle eines zu betreuenden Menschen, wenn dieser nicht in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. Ein Betreuer handelt für volljährige Personen in einem genau festgelegten Umfang.
Mit der Patientenverfügung können Sie festlegen, welche Behandlungsmaßnahmen Sie wünschen oder welche unbedingt unterlassen werden sollen, wenn Sie selbst diese Wünsche nicht mehr äußern können.
Mit der Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie Entscheidungen trifft, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Person ist im Notfall Ihr Stellvertreter.
Tendenziell erkranken Menschen mit zunehmendem Alter häufiger und müssen dadurch vermehrt Medikamenten einnehmen. Dabei wird oft übersehen, dass Schmerzmittel, Anitdepressiva und Schlafmittel neben ihren erwünschten Wirkungen auch abhängig machen können.
Demenzerkrankungen haben ganz unterschiedliche Ursachen. Eine der häufigsten Ursachen ist die Alzheimer-Erkrankung. Bisher kann die Krankheit nicht geheilt und kaum verlangsamt werden. Sie stellt sowohl für den Erkrankten als auch für die Angehörigen eine schwierige Situation dar.
Geistige Beweglichkeit und Aufnahmefähigkeit ist motivationsfördend und trägt zu einer positiven Stimmungslage bei. Gedächtnistraining ist für Menschen aller Altersstufen sinnvoll, es fördert die Konzentrationsfähigkeit und steigert die Bereitschaft, aktiv am Leben teilzunehmen.
Sommerliche Hitzewellen können einem älteren Menschen sehr zu schaffen machen. Der Körper schwitzt im Alter weniger und das Durstgefühl ist vermindert. Unter solchen extremen Umständen ist es besonders wichtig, auf reichliches Trinken zu achten.
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Das Pflegen eines Angehörigen kann eine großer Herausforderung sein. Aggressionen und damit auch Gewalt in der Pflege haben fast immer mit Überforderung und Hilflosigkeit zu tun, auf der Seite der Pflegebedürftigen oft auch mit Angst.
Wenn ein Angehöriger akut erkrankt ist und sich abzeichnet, dass er pflegebedürftig wird, haben Sie einen Anspruch darauf, 10 Tage von Ihrer Arbeit freigestellt zu werden. Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, können Sie sich als Berufstätiger bis zu 6 Monate von Ihrer Arbeit freistellen lassen.
Eine Situation, in der man mit schweren gesundheitlichen Folgen konfrontiert ist, ist für Erkrankte und pflegende Angehörige eine große Herausforderung. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich in diesen Situationen Hilfe holen. Ihre Kirchengemeinde und Ihre Diakoniestation haben Mitarbeitende, die in der Begleitung leidender Menschen geschult sind.
Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall können es erforderlich machen, dass Angehörige oder andere Personen Entscheidungen treffen müssen, da der Erkrankte dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Eine frühzeitige, klare Verfügung erleichtert es Angehörigen und Ihren Ärzten, in Notsituationen Entscheidungen im Sinne des Betroffenen zu fällen.
Pflege kann zeitaufwendig sein und ist unter Umständen mit erheblichen Kosten verbunden. Grundsätzlich hat jeder Pflegebedürftige Ansprüche auf Finanzierung der Pflege gegenüber der Pflegekasse. Doch nicht immer reichen diese Mittel aus, um den Erkrankten ausreichend zu versorgen. Daher gibt es eine Reihe ergänzender Finanzierungsmöglichkeiten.
Wird ein Mensch pflegebedürftig, unterstützen Sie Pflegedienste sowie die Krankenkassen und die Pflegeversicherung bei der Bereitstellung und der Finanzierung der erforderlichen Pflege. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unabhängig davon erbracht, ob kranke Menschen zu Hause gepflegt oder ob sie in einem Alten- oder Pflegeheim betreut werden.
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