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DIAKONISCHES PFLEGEZENTRUM |
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Diakonisches Pflegezentrum Gildehaus Dillenweg 18 b 48455 Gildehaus
Tel. 05924 / 78 55 80 Fax: 05924 / 78 55 810 e-Mail: Pflegezentrum@diakonischer-dienst.de
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Ansprechpartner vor Ort:
Pflegedienstleitung Martin Hermeling Hermeling@diakonischer-dienst.de
Verwaltung Annegret Bergmann Bergmann@diakonischer-dienst.de
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Diese Diakonische Einrichtung erfüllt ihre Aufgaben auf der Grundlage des christlichen Glaubens und der damit gebotenen Nächstenliebe sowie der Wahrung des Grundrechtes und der Menschenwürde.
Besondere Beachtung findet die individuelle Ganzheitlichkeit des Menschen in Körper, Geist und Seele und den sozialen Bedürfnissen.
Soviel Selbstständigkeit wie möglich, soviel Hilfe wie nötig.
Die im Januar 2007 fertig gestellte Langzeitpflegeeinrichtung wurde komplett ebenerdig realisiert. Die in vier einzelne Hausgemeinschaften aufgeteilte Einrichtung bietet durch entsprechende eingerichtete Räumlichkeiten ein hohes Maß an Behaglichkeit und Geborgenheit und ist für 10 - 11 Bewohner / innen pro Wohnbereich eingerichtet.
Wir sind uns dessen bewusst, das wir den bei uns wohnenden Senioren das bisherige "Zuhause" nicht ersetzen können, da ein Zusammenleben in Gemeinschaft mit anderen Menschen gewisse Einschränkungen mit sich bringt. Trotzdem legen wir außerordentlich großen Wert darauf, dass sich unsere Bewohner wohl fühlen. Durch die Einbeziehung persönlicher Gegenstände in die Einrichtung der Bewohnerzimmer soll die Identifikation mit den Räumen verstärkt werden.
Unser Haus bietet alle Vorrichtungen mit modernster Technik, die zur Pflege von schwerstbedürftigen Senioren notwendig sind.
Die Bewohner werden duch einfühlsame und bestens ausgebildete examinierte Pflegekräfte gepflegt und betreut.
Durch die auf ältere Menschen zugeschnittenen Wohnbereiche eröffnen sich zum Teil neue Möglichkeiten von Aktivitäten.
Für die Bewohner wird ein regelmäßiges Programm mit unterschiedlichen Angeboten wie Vorlesungen, Bastelarbeiten, Singstunden und Einzelbetreuungen durch Mitarbeiter angeboten.
Einen Auszug unseres Wochenplanen finden sie hier:
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Wochenplaner
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07.30 - 09.00 Uhr Frühstück
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09.30 - 12.00 Uhr Beschäftigungstherapie mit Helma Verwold
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11.30 - 13.30 Uhr Mittagessen
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15.30 - 17.30 Uhr Stuhlgymnastik mit Frau Nadolny
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17.30 - 19.00 Uhr Abendessen
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07.30 - 09.00 Uhr Frühstück
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11.30 - 13.30 Uhr Mittagessen
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14.30 - 15.30 Uhr "Harmonika & Dönkes" jeden 1. Dienstag im Monat
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17.30 - 19.00 Uhr Abendessen
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07.30 - 09.00 Uhr Frühstück
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10.15 - 11.15 Uhr Gedächtnistraining mit Frau Schlösser
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11.30 - 13.30 Uhr Mittagessen
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15.00 - 17.00 Uhr Friseur
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15.30 - 17.30 Uhr Stuhlgymnastik mit Frau Nadolny
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17.30 - 19.00 Uhr Abendessen
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07.30 - 09.00 Uhr Frühstück
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10.15 - 11.15 Uhr Gedächtnistraining mit Frau Schlösser
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11.30 - 13.30 Uhr Mittagessen
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15.15 - 16.15 Uhr Bücherei - Lesekreis luth. Bücherei Gildehaus jeden 3.ten Donnerstag im Monat
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16.00 - 17.00 Uhr Singstunde mit Frau Langhans jeden 2.ten Donnerstag im Monat
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17.30 - 19.00 Uhr Abendessen
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07.30 - 09.00 Uhr Frühstück
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09.30 - 12.00 Uhr Beschäftigungstherapie mit Helma Verwold
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11.30 - 13.30 Uhr Mittagessen
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17.30 - 19.00 Uhr Abendessen
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07.30 - 09.00 Uhr Frühstück
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11.30 - 13.30 Uhr Mittagessen
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17.30 - 19.00 Uhr Abendessen
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07.30 - 09.00 Uhr Frühstück
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11.30 - 13.30 Uhr Mittagessen
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17.30 - 19.00 Uhr Abendessen
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Preise
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23,71 €
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41,83 €
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54,19 €
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64,69 €
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16,49 €
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16,49 €
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16,49 €
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16,49 €
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(13,49 €)
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(13,49 €)
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(13,49 €)
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(13,49 €)
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16,95 €
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16,95 €
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16,95 €
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16,95 €
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1738,50 €
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2289,71 €
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2665,71 €
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2985,12 €
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. / .
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1023,00 €
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1279,00 €
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1432,00 €
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1738,50 €
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1266,71 €
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1386,71 €
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1553,12 €
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Wenn eine pflegebedürftige Person in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen werden soll, stellt sich häufig die Frage nach der Finanzierung der Heimkosten.
Die Kosten: Das Pflegeheim wird mit der zu pflegenden Person einen Heimvertrag schließen. Aus diesem Vertrag heraus, schuldet der Heimbewohner dem Heimträger das Heimentgelt. Das Heimentgelt errechnet sich aus den
Pflegekosten Kosten für Unterkunft und Verpflegung Investitionsfolgekosten Die Höhe des Heimentgeltes richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Man unterscheidet der Pflegestufen 0, 1, 2, 3. Maßgeblich für die Festsetzung ist die Feststellung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Pflegegeld der Pflegekasse: Wenn man entsprechend vom Gutachten des MdK anerkannt pflegebedürftig ist, erhält man je nach Pflegestufe von der Pflegekasse ein Pflegegeld. Dieses beträgt
Pflegestufe 0 0,00 € Pflegestufe 1 1.023,00 € Pflegestufe 2 1.279,00 € Pflegestufe 3 1.432,00 €
Beispiel: Frau Meier zieht in das Diakonische Pflegezentrum Gildehaus. Sie ist anerkannt pflegebedürftig (Pflegestufe 1)
Heimkosten der Pflegestufe 1 2.289,71 € Die Pflegekasse erstattet 1.023,00 € ---------------------------------------------------------- Verbleiben 1.266,71 €
Die verbleibenden Kosten muss Frau Meier aus ihren laufenden Einkünften, bzw. aus dem vorhandenen Vermögen finanzieren.
Frau Meier hat monatliche Einkünfte (Altersrente, Witwenrente, Betriebsrenten, Zinsen, Mieten, …) in Höhe von 782,06 €.
Nach Abzug dieser Einkünfte verbleiben ungedeckte Heimkosten in Höhe von 300,00 €.
Sozialhilfe: Diese ungedeckten Heimkosten werden nicht grundsätzlich vom Sozialamt übernommen. Das Sozialamt prüft zunächst, ob Vermögen in Fotm von Sparguthaben, Lebensversicherungen oder Immobilien vorhanden ist. Es gelten folgende Vermögensschonbeträge:
2.600,00 € für Ledige, bzw. allein stehende Personen 5.214,00 € für Ehepaare
Wird diese Grenze überschritten, muss das Vermögen „verzehrt“ werden. Bitte beachten Sie, dass Vermögen, welches verschenkt, übertragen oder im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge vererbt wurde, innerhalb von 10 Jahren zurück gefordert werden muss (Heimfallrecht)
Inwieweit die Kinder des Antragstellers (Heimbewohner) zur Unterhaltspflicht herangezogen werden, kann pauschal nicht beantwortet werden. Grundsätzlich müssen aber im Sozialhilfeantrag Angaben über Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Kinder gemacht werden.
Sobald das Vermögen verzehrt und die Kinder nicht unterhaltspflichtig sind, erhält der Heimbewohner Hilfe gemäß Soziales Gesetzbuch (SGBXII).
Über die Hilfe zur Deckung der Heimpflegekosten hinaus erhält der Heimbewohner einen monatlichen Barbetrag zur persönlichen Verwendung. (Taschengeld). Dieser beträgt seit dem 01.01.2005 für jeden Heimbewohner 89,70 € und wird direkt an den Heimbewohner in bar ausgezahlt. Von diesem Barbetrag kann der Heimbewohner seine persönlichen Aufwendungen, wie Frisör, Kosmetikartikel … bestreiten.
Folgende Beispiele sollen in Kurzform die kompakte Thematik etwas verdeutlichen.
Herr Mustermann, Pflegestufe II, verwitwet, hat monatliche Einkünfte in Höhe von 1.380,00 €. Hier sieht die Finanzierung wie folgt aus:
Gesamtheimentgelt 2.486,84 € Abzüglich Pflegekasse 1.279,00 € ------------------------------------------- mtl. Eigenanteil 1.207,84 € abzgl. Einkünfte 1.007,84 € ------------------------------------------- Offene Heimkosten 200,00 € Sparguthaben 4.600,00 € abzgl. Vermögensschonbetrag - 2.600,00 € ------------------------------------------------------------ Für Heimkosten zu Verzehrendes Guthaben 2.000,00 €
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Sehen Sie sich um:
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Sehen Sie sich um:
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Sehen Sie sich um:
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Annaheim
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