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DIAKONISCHES PFLEGEZENTRUM
 

Diakonisches Pflegezentrum Gildehaus
Dillenweg 18 b
48455 Gildehaus

Tel. 05924 / 78 55 80
Fax: 05924 / 78 55 810
e-Mail:
Pflegezentrum@diakonischer-dienst.de


 
 

Ansprechpartner vor Ort:

Pflegedienstleitung
Martin Hermeling
Hermeling@diakonischer-dienst.de

Verwaltung
Annegret Bergmann
Bergmann@diakonischer-dienst.de



 
 

Diese Diakonische Einrichtung erfüllt ihre Aufgaben auf der Grundlage des christlichen Glaubens und der damit gebotenen Nächstenliebe sowie der Wahrung des Grundrechtes und der Menschenwürde.

Besondere Beachtung findet die individuelle Ganzheitlichkeit des Menschen in Körper, Geist und Seele und den sozialen Bedürfnissen.

Soviel Selbstständigkeit wie möglich, soviel Hilfe wie nötig.

Die im Januar 2007 fertig gestellte Langzeitpflegeeinrichtung wurde komplett ebenerdig realisiert. Die in vier einzelne Hausgemeinschaften aufgeteilte Einrichtung bietet durch entsprechende eingerichtete Räumlichkeiten ein hohes Maß an Behaglichkeit und Geborgenheit und ist für 10 - 11 Bewohner / innen pro Wohnbereich eingerichtet.

Wir sind uns dessen bewusst, das wir den bei uns wohnenden Senioren das bisherige "Zuhause" nicht ersetzen können, da ein Zusammenleben in Gemeinschaft mit anderen Menschen gewisse Einschränkungen mit sich bringt. Trotzdem legen wir außerordentlich großen Wert darauf, dass sich unsere Bewohner wohl fühlen. Durch die Einbeziehung persönlicher Gegenstände in die Einrichtung der Bewohnerzimmer soll die Identifikation mit den Räumen verstärkt werden.

Unser Haus bietet alle Vorrichtungen mit modernster Technik, die zur Pflege von schwerstbedürftigen Senioren notwendig sind.

Die Bewohner werden duch einfühlsame und bestens ausgebildete examinierte Pflegekräfte gepflegt und betreut.

Durch die auf ältere Menschen zugeschnittenen Wohnbereiche eröffnen sich zum Teil neue Möglichkeiten von Aktivitäten.

Für die Bewohner wird ein regelmäßiges Programm mit unterschiedlichen Angeboten wie Vorlesungen, Bastelarbeiten, Singstunden und Einzelbetreuungen durch Mitarbeiter angeboten.

Einen Auszug unseres Wochenplanen finden sie hier:


Wochenplaner

  Vormittags     Mittags   Nachmittags     Abends  
Montag   07.30 - 09.00 Uhr Frühstück   09.30 - 12.00 Uhr Beschäftigungstherapie mit Helma Verwold   11.30 - 13.30 Uhr Mittagessen  15.30 - 17.30 Uhr Stuhlgymnastik mit Frau Nadolny     17.30 - 19.00 Uhr Abendessen 
Dienstag   07.30 - 09.00 Uhr Frühstück     11.30 - 13.30 Uhr Mittagessen  14.30 - 15.30 Uhr "Harmonika & Dönkes" jeden 1. Dienstag im Monat     17.30 - 19.00 Uhr Abendessen 
Mittwoch   07.30 - 09.00 Uhr Frühstück   10.15 - 11.15 Uhr Gedächtnistraining mit Frau Schlösser  11.30 - 13.30 Uhr Mittagessen  15.00 - 17.00 Uhr Friseur   15.30 - 17.30 Uhr Stuhlgymnastik mit Frau Nadolny   17.30 - 19.00 Uhr Abendessen 
Donnerstag   07.30 - 09.00 Uhr Frühstück   10.15 - 11.15 Uhr Gedächtnistraining mit Frau Schlösser  11.30 - 13.30 Uhr Mittagessen  15.15 - 16.15 Uhr Bücherei - Lesekreis luth. Bücherei Gildehaus jeden 3.ten Donnerstag im Monat   16.00 - 17.00 Uhr Singstunde mit Frau Langhans jeden 2.ten Donnerstag im Monat   17.30 - 19.00 Uhr Abendessen 
Freitag   07.30 - 09.00 Uhr Frühstück   09.30 - 12.00 Uhr Beschäftigungstherapie mit Helma Verwold   11.30 - 13.30 Uhr Mittagessen      17.30 - 19.00 Uhr Abendessen 
Samstag   07.30 - 09.00 Uhr Frühstück     11.30 - 13.30 Uhr Mittagessen      17.30 - 19.00 Uhr Abendessen 
Sonntag   07.30 - 09.00 Uhr Frühstück     11.30 - 13.30 Uhr Mittagessen      17.30 - 19.00 Uhr Abendessen 



Preise

  Pflegestufe 0   Pflegestufe 1  Pflegestufe 2  Pflegestufe 3   
Allgemeine Pflegeleistung pro Tag  23,71 €  41,83 €  54,19 €  64,69 €   
Unterkunft und Verpflegung pro Tag  16,49 €  16,49 €  16,49 €  16,49 €   
(bei ausschließlicher Ernährung durch Sondenkost pro Tag)  (13,49 €)   (13,49 €)  (13,49 €)   (13,49 €)    
betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen pro Tag  16,95 €  16,95 €  16,95 €  16,95 €   
= Gesamtsumme pro Monat   1738,50 €   2289,71 €   2665,71 €   2985,12 €    
- Zuschuss Pflegekasse pro Monat   . / .  1023,00 €  1279,00 €  1432,00 €    
= Monatlicher Eigenanteil (Rente, Kapital, Sozialhilfe)   1738,50 €   1266,71 €   1386,71 €   1553,12 €    
           



 

Wenn eine pflegebedürftige Person in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen werden soll, stellt sich häufig die Frage nach der Finanzierung der Heimkosten.


Die Kosten:
Das Pflegeheim wird mit der zu pflegenden Person einen Heimvertrag schließen. Aus diesem Vertrag heraus, schuldet der Heimbewohner dem Heimträger das Heimentgelt. Das Heimentgelt errechnet sich aus den

Pflegekosten Kosten für Unterkunft und Verpflegung Investitionsfolgekosten
Die Höhe des Heimentgeltes richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Man unterscheidet der Pflegestufen 0, 1, 2, 3. Maßgeblich für die Festsetzung ist die Feststellung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).


Pflegegeld der Pflegekasse:
Wenn man entsprechend vom Gutachten des MdK anerkannt pflegebedürftig ist, erhält man je nach Pflegestufe von der Pflegekasse ein Pflegegeld. Dieses beträgt

Pflegestufe 0 0,00 €
Pflegestufe 1 1.023,00 €
Pflegestufe 2 1.279,00 €
Pflegestufe 3 1.432,00 €


Beispiel:

Frau Meier zieht in das Diakonische Pflegezentrum Gildehaus. Sie ist anerkannt pflegebedürftig (Pflegestufe 1)

Heimkosten der Pflegestufe 1 2.289,71 €
Die Pflegekasse erstattet 1.023,00 €
----------------------------------------------------------
Verbleiben 1.266,71 €

Die verbleibenden Kosten muss Frau Meier aus ihren laufenden Einkünften, bzw. aus dem vorhandenen Vermögen finanzieren.

Frau Meier hat monatliche Einkünfte (Altersrente, Witwenrente, Betriebsrenten, Zinsen, Mieten, …) in Höhe von 782,06 €.

Nach Abzug dieser Einkünfte verbleiben ungedeckte Heimkosten in Höhe von 300,00 €.


Sozialhilfe:
Diese ungedeckten Heimkosten werden nicht grundsätzlich vom Sozialamt übernommen. Das Sozialamt prüft zunächst, ob Vermögen in Fotm von Sparguthaben, Lebensversicherungen oder Immobilien vorhanden ist. Es gelten folgende Vermögensschonbeträge:

2.600,00 € für Ledige, bzw. allein stehende Personen
5.214,00 € für Ehepaare

Wird diese Grenze überschritten, muss das Vermögen „verzehrt“ werden. Bitte beachten Sie, dass Vermögen, welches verschenkt, übertragen oder im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge vererbt wurde, innerhalb von 10 Jahren zurück gefordert werden muss (Heimfallrecht)

Inwieweit die Kinder des Antragstellers (Heimbewohner) zur Unterhaltspflicht herangezogen werden, kann pauschal nicht beantwortet werden. Grundsätzlich müssen aber im Sozialhilfeantrag Angaben über Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Kinder gemacht werden.

Sobald das Vermögen verzehrt und die Kinder nicht unterhaltspflichtig sind, erhält der Heimbewohner Hilfe gemäß Soziales Gesetzbuch (SGBXII).

Über die Hilfe zur Deckung der Heimpflegekosten hinaus erhält der Heimbewohner einen monatlichen Barbetrag zur persönlichen Verwendung. (Taschengeld). Dieser beträgt seit dem 01.01.2005 für jeden Heimbewohner 89,70 € und wird direkt an den Heimbewohner in bar ausgezahlt. Von diesem Barbetrag kann der Heimbewohner seine persönlichen Aufwendungen, wie Frisör, Kosmetikartikel … bestreiten.

Folgende Beispiele sollen in Kurzform die kompakte Thematik etwas verdeutlichen.

Herr Mustermann, Pflegestufe II, verwitwet, hat monatliche Einkünfte in Höhe von 1.380,00 €. Hier sieht die Finanzierung wie folgt aus:

Gesamtheimentgelt 2.486,84 €
Abzüglich Pflegekasse 1.279,00 €
-------------------------------------------
mtl. Eigenanteil 1.207,84 €
abzgl. Einkünfte 1.007,84 €
-------------------------------------------
Offene Heimkosten 200,00 €
Sparguthaben 4.600,00 €
abzgl. Vermögensschonbetrag - 2.600,00 €
------------------------------------------------------------
Für Heimkosten zu
Verzehrendes Guthaben 2.000,00 €


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